Mythos und Wirklichkeit. Militärische Standgerichtsbarkeit und die Revolten in der k.u.k. bewaffneten Macht im letzten Kriegsjahr 1918.
Als die Habsburgermonarchie im Chaos des Ersten Weltkriegs zerfällt, revoltieren Matrosen und Soldaten gegen Hunger, Disziplin und sinnlose Befehle. Die Antwort des Staates: Standgerichte, die zwischen Gesetz und Willkür urteilen. Peter Fitl rekonstruiert anhand bislang kaum ausgewerteter Quellen die militärische Strafjustiz der k.u.k. Armee – vom Aufstand in Cattaro bis zu den Meutereien im Hinterland. Entstanden ist ein eindrucksvolles Panorama des Jahres 1918, das zeigt, wie Recht zum Instrument der Macht wurde – und wie sich in den Urteilen der Standgerichte das Ende eines Reiches spiegelt.
Bis zum Beginn der Ersten Republik unterstanden Soldaten einer eigenen Militärgerichtsbarkeit, die im Ersten Weltkrieg im Spannungsverhältnis zwischen der Bindung an das Gesetz einerseits und den vielfältigen Interventionen der Generalität andererseits agierte. Kommandanten im Generalsrang, die als „zuständige Kommandanten“ zugleich Chefs der militärischen Anklagebehörde waren, hatten insbesondere in den summarischen Verfahren mannigfache Möglichkeiten, auf den Ausgang von Prozessen Einfluss zu nehmen.
In clamorosen Straffällen wie den Standgerichtsprozessen nach den Revolten in Marine und Landheer im Frühjahr 1918, in denen aus disziplinären und generalpräventiven Gründen ein Interesse an der Fällung drakonischer Urteile – auch Todesurteile – bestand, machten die Kommandanten von diesen Möglichkeiten auch reichlich Gebrauch, sei es legal im Rahmen ihrer Funktion als
Chefs der Anklagebehörde, sei es illegal unter Ausnutzung ihrer faktischen Machtstellung. Die vorliegende Arbeit untersucht die forensische Praxis in diesem Spannungsverhältnis und zeichnet unter steter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Grundlagen ein differenziertes Bild der k.u.k. militärischen Standgerichtsbarkeit im Ersten Weltkrieg.
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