Die Entwicklung von Zagreb lässt sich bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgen. Obwohl die Quellen zwischen 1873 und 1905 praktisch vollständig publiziert wurden, ist vor allem die Rechtspraxis, insbesondere zum Beziehungsfeld „Person – Sache“, kaum behandelt – diesem Problemfeld widmet sich die Verfasserin im ersten Teil des Werks. Im zweiten werden einzelne Aspekte der geistlichen Jurisdiktion behandelt.
Grazer Rechtswissenschaftliche Studien Bd 66 – Begründet von Hermann Baltl – Herausgegeben von Markus Steppan und Helmut Gebhardt
Die Entwicklung von Zagreb lässt sich bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgen, sie hängt eng mit dem Bistumsaufbau sowie mit der ungarischen Expansion in den slawonischen Raum zusammen (1242 Gründungsurkunde König Belas IV.). Obwohl die Quellen zwischen 1873 und 1905 praktisch vollständig publiziert wurden, ist vor allem die Rechtspraxis, insbesondere zum Beziehungsfeld „Person – Sache“, kaum behandelt – diesem Problemfeld widmet die Verfasserin den ersten Hauptteil. Im zweiten Hauptteil setzt sie sich mit einzelnen Aspekten aus dem Bereich der geistlichen Jurisdiktion auseinander, die bis 1850 dem weltlichen Bereich gegenüberstand. Zeitlich konzentriert sich die Arbeit auf das 14. / 15. Jahrhundert, ohne dabei die Zeit davor und danach außer Acht zu lassen.
Dr. Magdalena Apostolova Maršavelski, ist Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zagreb, ihr Arbeitsspektrum reicht von geltend rechtlichen Fragen über die kroatische Rechtsgeschichte bis zum Römischen Recht.
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