Die Waldweide in Österreich als Zankapfel zwischen Bauern und Waldeigentümern
Prämiert mit dem Zessner-Spitzenberg-Preis 2022 der Österreichische Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR)
Der Umfang der Waldweiderechte gab in der Vergangenheit und gibt auch in der Gegenwart immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Berechtigten (Bauern) und Verpflichteten (Waldeigentümern). Gernot Gallor meint, dass eine Anpassung der Waldweiderechte an gegenwärtige Bedingungen und Bedürfnisse längst überfällig sei.
Prämiert mit dem Zessner-Spitzenberg-Preis 2022 der Österreichische Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR)
Grazer Rechtswissenschaftliche Studien Bd 68 – Begründet von Hermann Baltl – Herausgegeben von Markus Steppan und Helmut Gebhardt
Die Waldweide ist das Recht, Weidetiere in fremde Wälder einzutreiben. In Österreich sind derzeit zirka 600.000 ha der Waldflächen mit Einforstungsrechten, unter anderem auch mit Waldweiderechten belastet. Fast 80 % der verpflichteten Liegenschaften stehen im Eigentum der Republik Österreich. Der Umfang der Waldweiderechte gab in der Vergangenheit und gibt auch in der Gegenwart immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Berechtigten (Bauern) und Verpflichteten (Waldeigentümern).
Die Nutzungsvereinbarungen zwischen Berechtigten und Verpflichteten wurden in behördlichen Regulierungsurkunden, die meist aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts stammen, geregelt. Darin wurde sowohl die Anzahl der weideberechtigten Tiere, als auch der zeitliche und räumliche Umfang der Nutzung festgelegt. In der Zwischenzeit haben sich sowohl die Lebendgewichte der Tiere, damit verbunden ihr Futterbedarf, aber auch die ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen verändert. Eine Anpassung der Waldweiderechte an gegenwärtige Bedingungen und Bedürfnisse ist längst überfällig.
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